Kraut-EDV • Photovoltaikanlage

Was für eine Photovoltaikanlage spricht

Viele Unternehmen und Bürger schauen mit Sorge auf die Entwicklungen des Strommarktes. Die Preise sind erheblich gestiegen. Und noch ist nicht absehbar, welche Preisentwicklungen die Zukunft mit sich bringt. Doch Strom wird dringend benötigt. Allein durch die Digitalisierung rechnen Experten damit, dass der Stromverbrauch immer stärker steigen wird.

Wer jedoch den Strom selbst produzieren kann durch die Installation einer Photovoltaikanlage, ist unabhängig von Preisanstiegen auf dem Markt. Für Unternehmen kann das auf Dauer erhebliche Kostensenkungen und Sicherheit mit sich bringen.

Und das wiederum kann einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz darstellen. Wenn Stromkosten nicht so hoch ausfallen, können Preise anders kalkuliert werden. Und nicht zuletzt kann die Rendite durch die Einspeisevergütung gesteigert werden.

Was hat sich mit dem Jahressteuergesetz 2022 für Photovoltaik geändert?

Grundsätzlich gilt der Betrieb einer Photovoltaikanlage als gewerbliche Tätigkeit. Auch bei Anlagen, die auf Gewerbedächern installiert werden, wird grundsätzlich ein eigenständiger Gewerbebetrieb durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage gegründet (Ausnahme: beim Vorliegen mehrerer gleichartiger Gewerbebetriebe). Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Eine Photovoltaikanlage bringt daher auch zahlreiche steuerliche Fragen mit sich. Das Jahressteuergesetz 2022 hat dabei einige wesentliche Änderungen für Photovoltaikanlagen gebracht.

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